BANGKOK TOUR

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Thailand in Kürze


  • Fläche: 513.115km²
  • Ausdehnung N-S: 1770 km
  • Ausdehnung W-O:  780 km
  • Einwohner: mehr als 73 Mio.
  • Hauptstadt: Bangkok (Krung Thep)
  • Einwohner BKK: ca. 12-15 Mill.
  • Zeitzone: UTC +7h/ MEZ +6h
  • Landesvorwahl: +66
  • Sprache: Thailändisch (phasa thai)
  • Religion: Theravada-Buddhismus (94,6%)
  • Staatsform: konstitutionelle Monarchie
  • Staatsoberhaupt: König Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun  (Rama X.), seit 01.12.2016
  • Regierungschef: Srettha Thavisin, seit August 2023
  • Währung: Baht - ฿ (THB)
  • Strom: 220 V - 50Hz, US-Adapter

  

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Aktuelle Visabestimmungen ab dem 12.August 2014

Ausländer aus 49 Ländern, darunter auch Deutsche, Schweizer und Österreicher können ab 12.August 2014 ihr "Visa on arrival" oder Touristenvisa in Thailand um jeweils 30 Tage verlängern. 

Dafür ist es jedoch nun mit Dauer-Aufenthalten mittels des sog. "Visa-Run" Schluss.

Nachstehend eine kurze Übersicht über die aktuellen thailändischen Visa-Bestimmungen, welche wir für Sie auf der thailändischen Immigrations-Behörde recherchierten:

  • FRAGE 1:
    Ich mache einen Urlaub bis zu einer Dauer von 30 Tagen in Thailand. Brauche ich hierfür ein Visum ?
    Antwort: Nein, Aufenthalte in Thailand sind für deutsche, östereichische und schweizer Urlauber für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen visumfrei, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Bei einer Einreise über einen Grenzposten auf dem Landweg wird dort ein Visum für einen 15-tägigen Aufenthalt erteilt. Die thailändischen Grenzbehörden erteilen das Visum kostenlos am jeweiligen Einreise-Ckeckpoint.

  • Frage 2:
    Ich möchte während meines Thailand-Aufenthaltes, der weniger als 30 Tage dauert, eines der Nachbarländer besuchen, und danach nochmal nach Thailand einreisen. Geht das nach wie vor ?
    Antwort: Urlauber, die sich auf der Basis eines 30-Tage visumfreien Aufenthalts in Thailand aufgehalten und in ein Nachbarland ausgereist sind, können unter Vorlage der entsprechenden Visa der Nachbarländer sowie deren Ein- und Ausreisestempel im Reisepass  bei der Wiedereinreise nach Thailand auf dem Luftweg ein zweites 30-Tage-Visum bzw. bei Wiedereinreise auf dem Landweg ein zweites 15-Tage-Visum erhalten.
    Hinweis: Die Grenzbeamten checken aber neurdings genau, ob es sich um einen "echten" Aufenthalt im Nachbarland oder allein um einen Auifenthalt zwecks Visa-Run gehandelt hat.

  • Frage 3: Ich möchte in Thailand einen Urlaub verbringen, der länger als die 30 Tage-Frist für den visumsfreien Touristen-Aufenthalt dauert. Was muss ich tun ?
    Antwort: Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.
    Ich beantrage von vornherein bei der thailändischen Botschaft meines Heimatlandes (Berlin) oder beim jeweils für den Wohnsitz zuständigen thailändischen Genaralkosnulat ein entsprechendes Visum. Dies wird für Touristen über maximal 60 Tage ausgestellt.

    Dieses Visum kann auf einer thailändischen Immigrationsbehörde nochmals um 30 Tage verlängert werden.
    Wenn ich mir erst während meines Aufenthaltes in Thailand überlege, länger hier zu bleiben, kann ich vor Ablauf des 30 oder 60-Tage-Visum um eine kostenpflichtige Verlängerung (1900 Baht) von maximal nochmal 30 Tagen bei einer thailändischen Immigrationsbehörde ersuchen.
    Das ist jedoch der maximale Zeitraum, über den ich mich als Tourist zusammenhängend einmal im Jahr in Thailand aufhalten darf.

    Wir weisen darauf hin, dass beim Overstay bei der Ausreise pro Tag 500 Baht zu entrichten sind.
    Bei einem illegalem Overstay über mehr als 30 Tage drohen drakonsiche Strafen, im Klartext Haft, Abschiebung und Wiedereinreise-Verbot bis zu 10 Jahren.
    Für einen weiteren Aufenthalt von mehr als max. 60 resp. 90 Tagen muss ich zunächst generell in mein Heimatland ausreisen, um mir dort ein neues Visum zu besorgen. Die Botschaften in den Nachbarländern dürfen in diesem Fall keine Touristenvisa mehr ausstellen (weil dies ja dem verbotenen Visarun gleichzustellen wäre).

  • Frage 4: Ich mache zweimal jährlich in Thailand Urlaub. Dabei niemals mehr als 30 Tage im Zusammenhang. Darf ich hierfür ein zweites Mal als Tourist einreisen?
    Antwort: Ja, das ist problemlos möglich, weil sich aus den beiden Einreisen kein zeitlicher Zusammenhang ergibt, wie bei einem Visa-Run.

 

 

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