BANGKOK TOUR

Als thailändisches Unternehmen führen wir für Sie private Touren in Bangkok sowie Ausflüge in die Umgebung und für Kreuzfahrer mit Guide in Deutsch oder Englisch durch


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(ภาษาไทย * English)

Montag - Freitag 10 - 18 Uhr ICT
Samstag & Sonntag 11 - 15 Uhr ICT
(ICT = Zeitzone Thailand)

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Thailand in Kürze


  • Fläche: 513.115km²
  • Ausdehnung N-S: 1770 km
  • Ausdehnung W-O:  780 km
  • Einwohner: mehr als 73 Mio.
  • Hauptstadt: Bangkok (Krung Thep)
  • Einwohner BKK: ca. 12-15 Mill.
  • Zeitzone: UTC +7h/ MEZ +6h
  • Landesvorwahl: +66
  • Sprache: Thailändisch (phasa thai)
  • Religion: Theravada-Buddhismus (94,6%)
  • Staatsform: konstitutionelle Monarchie
  • Staatsoberhaupt: König Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun  (Rama X.), seit 01.12.2016
  • Regierungschef: Srettha Thavisin, seit August 2023
  • Währung: Baht - ฿ (THB)
  • Strom: 220 V - 50Hz, US-Adapter

  

Flagge              Wappen

Ihre Garantie für tolle Touren + Ausflüge

Best of Best 2023

Unsere Lizenz der Tourismus Authority of Thailand

TAT-Lizenz-Nummer: 12/ 03147

Wir arbeiten  l e g a l !
Alle von uns beschäftigten Tour-Guides und Mitarbeiter besitzen ebenfalls, wie unser Unternehmen, hierfür die not- wendigen staatlichen thailändischen Lizenzen, sind sozialversichert und erhalten vorgeschriebene Löhne.
Unsere Preisangaben enthalten 7% thailändische VAT (MwSt.).

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Unser Copyright/ Urheberrecht/ Markenschutz → ®

 

Diese gesamte Website unterliegt dem Urheberrecht !

 Copyright bei Bangkok Tour & Trips. Ltd. Part. Bangkok/ Thailand

Es gelten hierfür die deutschen bzw. europäischen/ EU-Urheberrechts- bzw. Marken-Gesetze und im Falle, der Rechteverletzer hat seinen rechtlichen Sitz in einem Land ausserhalb der Europäischen Union das Internationale Urheberrechts- bzw. Marken-Gesetz bzw. das entsprechend anwendbare Gesetz das Landes seines Wohnsitzes bzw. Geschäftssitzes.

Das ausgesprochene COPYRIGHT betrifft die gesamte Webseite,
also GESTALTUNG und im Besonderen  a l l e  TEXTE und FOTOS sowie die Wortmarken

  • "BANGKOK TOUREN"®
  • "BANGKOK TOUR
  • "BANGKOK TOURS

in allen Schreibweisen!

Jede Rechtsverletzung wird kostenpflichtig abgemahnt und im Falle des Nichtunterlassens juristisch verfolgt und vor das jeweils zuständige Gericht gebracht!

Wortmarken/ Markenzeichen


1.
Die Namen

  • "BANGKOK TOUREN"®
  • "BANGKOK TOUR"®
  • "BANGKOK TOURS"®

sind für uns in allen Schreibweisen als Internationale Wortmarke registriert und somit markenrechtlich geschützt.
Die Marken gehören der Eigentümerin.

 

2.
Die Wortmarken (Slogan)

  • "Wir machen Touren. Bangkok's Beste"®
  • "Klasse Touren - tolle Ausflüge – Bangkok Tours & Trips"®

sind für uns in allen Schreibweisen als Internationale Wortmarke registriert und somit markenrechtlich geschützt.
Die Marken gehören der Eigentümerin.

3.
Weiterhin sind folgende Wortmarken (Slogan) ist für uns in allen Schreibweisen als Internationale Wortmarke registriert und somit markenrechtlich geschützt:

  • "Bangkok Touren und Ausflüge in Deutsch"®
  • "BANGKOK STADTFÜHRUNGEN IN DEUTSCH"®
  • "DEUTSCHSPRACHIGE BANGKOK TOUREN UND AUSFLÜGE"®
  • "Die Lichter von Bangkok"®
  • "Unsere SCHöNE Klongtour"®
  • "Unsere SCHöNE Dinner-Cruise"®
  • "Thonburi - Siams vergessene Hauptstadt"®

Die Marken gehören der Eigentümerin.

Was sind Marken - wie sind diese geschützt ?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Jeder kann eine Marke anmelden.
Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Registrierte Marken stellen somit einen Vermögenswert dar. 

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.

Verwendet ein Dritter im Nachhinein einen sehr ähnlichen oder gar identischen Slogan, ist entscheidend, welches der Unternehmen den Slogan zuerst nachweislich (z.B. durch vorliegende Publikation/ Veröffentlichungen) verwendet hat.

Eine ungefragte Verwendung (Kopie) stellt unter diesem Aspekt einen Diebstahl (Diebstahl geistigen Eigentums) dar, welcher im gleichen Masse strafbar ist, wie der Diebstahl (ungefragte Wegnahme) von Gegenständen. Für die Verfolgung dieser Straftat kommen die Urheberechtsgesetze der jeweiligen Länder in Frage.

Da unsere Marken bzw. Slogans durch Eintragung beim DPM und bei weiteren amtlichen Registraren in Drittländern ausserhalb der EU hinterlegt und damit geschützt -®- sind, ist eine Beweisführung in dieser Hinsicht durch uns jederzeit problemlos möglich.